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Kartell- und Wettbewerbsrecht
Kartelle sind Zusammenschlüsse von unabhängigen (meist konkurrierenden) Unternehmen, mit dem Ziel, den Markt zur kontrollieren. Jedenfalls verboten sind die gemeinsame Festsetzung von Verkaufspreisen, koordinierte Einschränkung der Produktion, Aufteilung von räumlichen Märkten, Behinderungs- und Ausbeutungsstrategien gegenüber Wettbewerbern und Lieferanten.

Beispiel: Stell dir vor, alle Kaffeemaschinenhersteller treffen die Absprache die jeweils günstigste Kaffeemaschine im Produktsortiment nicht unter 500 € zu verkaufen. Es gäbe somit keine Kaffeemaschinen unter 500 € und der Konsument muss diesen Preis zahlen oder ganz auf eine Kaffeemaschine verzichten.

Das Wettbewerbsrecht verbietet aggressive (Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung) und irreführende (unrichtige Angaben oder sonst geeignet ist in Bezug auf das Produkt zu täuschen) Geschäftspraktiken zum Schutz von Unternehmen und Konsumenten. 
 
Beispiele: die Verwendung von Gütezeichen ohne die erforderliche Genehmigung; das Erwecken des Eindrucks, der Umworbene könne die Räumlichkeiten ohne Vertragsabschluss nicht verlassen; ...
 

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